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Ihr Immobilienmakler in und um Pforzheim – Erhalten Sie mit nur wenigen Klicks eine kostenfreie und unverbindliche Online Bewertung Ihrer Immobilie. Das Ergebnis wird Ihnen direkt per E-Mail zugesandt. Für eine präzise und verlässliche Wertermittlung empfehlen wir zusätzlich eine persönliche Vor-Ort-Begutachtung, da Faktoren wie Zustand, Lage und Marktsituation online oft nur begrenzt berücksichtigt werden.
Referenzen
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie viel ist meine Immobilie wert?
Der Wert Ihrer Immobilie wird von zahlreichen Faktoren bestimmt, darunter die Lage, Größe, der Zustand, Renovierungsbedarf, das Baujahr, die Nutzbarkeit und die aktuelle Marktsituation.
Für eine schnelle und unkomplizierte Ersteinschätzung können Sie unsere kostenlose Online-Immobilienbewertung nutzen – klicken Sie hier!
Eine präzise Wertermittlung erfordert jedoch eine Vor-Ort-Begutachtung durch Experten wie uns, die selbstverständlich im Verkaufsprozess von Kromus Immobilien – Ihr Immobilienmakler in und um Pforzheim – enthalten ist.
Wann muss ich den Makler bezahlen?
Unsere Maklerprovision wird erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig – wir arbeiten zu 100 % erfolgsbasiert. Das bedeutet für Sie: keine Vorleistung und keine Kosten bei einem nicht erfolgreichen Immobilienverkauf.
Wer muss den Makler bezahlen?
Wir verteilen die Maklerprovision gerecht zu je 50% auf Käufer und Verkäufer. Das bedeutet für Sie: Sie zahlen nur 50% der Kosten und erhalten trotzdem 100% unserer Leistung!
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Wir berechnen die branchenübliche Provision von 3,57% inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Aufgrund unserer höheren Verkaufspreise im Vergleich zu Privatverkäufen relativiert sich dieser Prozentsatz jedoch automatisch.
Kümmert sich der Makler auch um die notarielle Abwicklung?
Dies kann grundsätzlich jedes Maklerunternehmen selbst entscheiden. Ihr Immobilienmakler in und um Pforzheim bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot, welches selbstverständlich auch die gesamte notarielle Abwicklung des Verkaufs umfasst.
Unterliegt mein Verkaufsgewinn der Steuerpflicht?
Die sogenannte „Spekulationsfrist“ legt fest, dass Gewinne aus Immobilien- und Grundstücksverkäufen grundsätzlich innerhalb von 10 Jahren steuerpflichtig sind. Um als Privatperson steuerfrei zu verkaufen, müssen daher mindestens 10 Jahre zwischen dem Kauf und dem Verkauf liegen. Maßgeblich sind dabei die Termine der notariellen Beurkundungen.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Jahren nachweislich durchgehend selbst genutzt wurde. In diesem Fall bleibt der Verkauf ebenfalls steuerfrei.
Ihr Immobilienmakler in und um Pforzheim empfiehlt Ihnen, im Zweifel Ihren Steuerberater zu kontaktieren.
Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung an meine Bank zahlen?
Wenn Ihr Darlehen noch läuft, Sie es jedoch vorzeitig ablösen möchten, etwa aufgrund eines Verkaufs, wird die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Bank bei Abschluss des Darlehens für die gesamte Laufzeit refinanziert hat, also das benötigte Geld anderweitig beschafft hat. Bei einer vorzeitigen Ablösung bleibt die Bank dennoch an ihre Verpflichtungen gebunden, wodurch ihr ein finanzieller Schaden entsteht, den der Darlehensnehmer ausgleichen muss.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Restschuld, die verbleibende Laufzeit des Kredits, der vereinbarte Sollzins und das aktuelle Zinsniveau.
Wie lange muss ich mich vertraglich binden?
Standardmäßig laufen Maklerverträge üblicherweise ein halbes Jahr, obwohl Makler oft einen schnellen Verkauf versprechen – ein interessanter Widerspruch, finden Sie nicht auch? Als Beleg für unsere Effizienz und herausragenden Vermarktungszeiten begrenzen wir die Laufzeit unserer Verträge auf nur 4 Monate. Ihr Immobilienmakler in und um Pforzheim ist sich seinen Fähigkeiten sicher!
Wer zahlt die restlichen Nebenkosten?
Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer
In der Regel trägt der Käufer die Notargebühren für das Beurkunden des Kaufvertrages sowie die Kosten für das Grundbuch, einschließlich der Eintragungen wie Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und gegebenenfalls Grundschuld (zusammen etwa 2% des Kaufpreises). Daher hat der Käufer üblicherweise das Vorrecht, den Notar auszuwählen. Der Verkäufer hingegen übernimmt lediglich die Kosten für die Löschung eventuell bestehender Belastungen oder Rechte Dritter im Grundbuch.
Was muss ich beim Verkauf einer vermieteten Immobilie beachten?
Beim Verkauf von vermieteten Immobilien gibt es tatsächlich einige Besonderheiten und Herausforderungen zu beachten.
Ihr Immobilienmakler in und um Pforzheim erklärt es Ihnen in den folgenden Seiten:
Verkauf von vermieteten Immobilien
LASSEN SIE UNS GEMEINSAM STARTEN
Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder die perfekte Traumwohnung suchen – Ihr Immobilienmakler in und um Pforzheim ist Ihrer Seite. Mit meiner Erfahrung, meinem Engagement und einem klaren Fokus auf Ihre Wünsche begleite ich Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess. Lassen Sie uns jetzt starten und Ihre Immobilienziele verwirklichen!